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HAUSORDNUNG

  1. Diese Beherbergungsordnung ist verbindlich für alle Gäste (nachstehend "Gäste" oder einzeln "Gast" genannt), die die Unterkunftsdienstleistungen im Imperial Hotel Ostrava, betrieben von CPI Hotels, a.s., ID-Nr.: 47116757, Praha 10, Bečvářova 2081/14, PLZ 100 00 (im Folgenden "Beherbergungsbetrieb" genannt) in Anspruch nehmen und ist Bestandteil des zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Beherbergungsvertrags oder eines ähnlichen Vertrags (im Folgenden "Vertrag" genannt). Als Gäste gelten auch Personen, die mit einem Gast zusammen untergebracht sind, der einen Vertrag mit dem Beherberger abgeschlossen hat.
  2. Die Gäste müssen auf Anfrage ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Gäste unter 18 Jahren müssen auf Verlangen des Beherbergungsbetriebes die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Gäste, die sich weigern einen Identitätsnachweis oder die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten (wenn der Gast unter 18 Jahre alt ist) vorzulegen, können unbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb nicht untergebracht werden.
  3. Gemäß § 103 lit. b) des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und zur Änderung einiger Gesetze in der geänderten Fassung ist der Gast - Ausländer verpflichtet, dem Unterkunftsgeber auf Verlangen ein Reisedokument, eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Meldebescheinigung, eine Aufenthaltskarte, einen Daueraufenthaltsausweis oder eine Daueraufenthaltskarte vorzulegen und das Meldeformular persönlich auszufüllen und zu unterzeichnen oder ein Dokument zu unterzeichnen, das Angaben im Rahmen des Meldeformulars gemäß § 97 des Gesetzes enthält. Ein Gast - ein Ausländer, der sich weigert, einen Identitätsnachweis und andere im vorigen Satz genannte Dokumente vorzulegen und der sich weigert, das Anmeldeformular auszufüllen und/oder zu unterschreiben, kann nicht untergebracht werden. Die Verpflichtung, das Anmeldeformular persönlich auszufüllen und zu unterschreiben, gilt nicht für ausländische Gäste unter 15 Jahren.
  4. Personenbezogene Daten, die der Gast bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages oder eines ähnlichen Vertrages angibt, unterliegen dem Schutz der geltenden Datenschutzgesetze. Der Beherberger als für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher verarbeitet und schützt die vom Gast bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Alle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind auf der Website https://www.cpihotels.com/cs/gdpr zu finden. Die Gäste können diese Informationen auch schriftlich an der Hotelrezeption erhalten.
  5. Beim Check-In erhält der Gast eine Unterkunftskarte mit der Zimmernummer und einen Zimmerschlüssel. Ab diesem Zeitpunkt hat nur noch dieser Gast/diese Gäste Zugang zum Zimmer. Der Zutritt des Hotelpersonals zum gemieteten Zimmer ist auf das Ausmaß beschränkt, das zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Unterkunftsbedingungen erforderlich ist.
  6. Weder der Gast noch der Beherberger sind berechtigt, Dritten die Nutzung des Zimmers zu gestatten. Um die größtmögliche Privatsphäre des Gastes zu gewährleisten, können Zugangsbeschränkungen für das Hotelpersonal vereinbart werden.
  7. Die Unterbringung des Gastes am Anreisetag ist frühestens ab 14.00 Uhr möglich, es sei denn, es wurde im Voraus etwas anderes vereinbart.
  8. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer am letzten Tag des Aufenthalts bis spätestens 12.00 Uhr zu verlassen, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Kommt der Gast dieser Aufforderung nicht nach, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Gast einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen
  9. Verlangt ein Gast eine Verlängerung der Beherbergung, so ist der Beherberger berechtigt, ihm - sofern er dem nachkommen kann - ein anderes Zimmer als dasjenige anzubieten, in dem er ursprünglich untergebracht war.
  10. Hunde, Katzen und andere Tiere können nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels untergebracht werden. Für Haustiere wird eine separate Gebühr gemäß der Preisliste des Hotels erhoben
  11. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls stellt die Unterkunft die notwendige medizinische Hilfe zur Verfügung oder transportiert den Gast ins Krankenhaus. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Gastes.
  12. Das Verschieben von Möbeln, die Durchführung von Reparaturen sowie jegliche Eingriffe in das Stromnetz oder sonstige Anlagen sind im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen des Hotels ohne vorherige Zustimmung des Gastgebers nicht gestattet, ebenso wenig wie der Gast hierzu berechtigt ist weitere Änderungen vorzunehmen.
  13. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer sauber und aufgeräumt zu halten.
  14. Im Hotel und insbesondere im Zimmer ist es den Gästen nicht gestattet, eigene Elektrogeräte zu benutzen, mit Ausnahme von Elektrogeräten, die der persönlichen Hygiene des Gastes dienen (Rasierer, ggf. Massagegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten etc.), Ladegeräte für Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Kameras und ähnliche Geräte, die an das Stromnetz des Unterkunftsanbieters angeschlossen sind. Dies alles unter der Voraussetzung, dass diese Geräte keine technischen Mängel aufweisen und mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet sein müssen. Der Gast darf diese Elektrogeräte nur in Anwesenheit des Gastes benutzen oder aufladen. Der Gast ist verpflichtet, alle diese Geräte unverzüglich nach Beendigung der aktiven Nutzung oder des Ladens dieser Geräte vom Stromnetz zu trennen. Es ist strengstens untersagt, eigene elektrische Geräte zu benutzen, die eine Wärmequelle darstellen, wie z. B. Wasserkocher, Herdplatten oder Kochplatten.
  15. Für Schäden, die durch die Benutzung eigener elektrischer Geräte im Hotel entstehen, haftet der Gast.
  16. Der Gast ist berechtigt, alle Einrichtungen des Zimmers nur zu dem Zweck zu benutzen, für den sie bestimmt sind. Der Gast ist verpflichtet, die elektrischen Geräte des Beherbergers (Haartrockner, Wasserkocher, Kaffeemaschine und sonstige elektrische Geräte im Zimmer) so zu gebrauchen, dass die Gesundheit des Gastes nicht beeinträchtigt wird.
  17. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Freiheit, Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer Personen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
  18. Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Zimmers die Fenster und Wasserhähne zu schließen und die Eingangstür abzuschließen. Bei Verlust des Zimmerschlüssels während des Aufenthalts wird ein neuer Schlüssel erst nach Vorlage eines Identitätsnachweises ausgestellt.
  19. Aus Sicherheitsgründen ist es Kindern unter 10 Jahren sowie Hunden, Katzen und anderen Tieren nicht gestattet, sich ohne Aufsicht von Erwachsenen in den Zimmern und anderen Gemeinschaftsbereichen des Hotels aufzuhalten.
  20. Der Gast darf keine Waffen, Munition, Sprengstoffe, Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen oder Gifte in das Hotel einbringen (mit Ausnahme von Medikamenten für den Bedarf des Gastes) oder solche Substanzen im Hotel herstellen. Der Umgang mit offenem Feuer, Kerzen und Pyrotechnik ist im Hotelbereich verboten.
  21. Der Gast haftet in vollem Umfang für Schäden, die am Eigentum des Beherbergers verursacht werden, nach Maßgabe des geltenden Rechts. Der Gast oder die Person, die sich bei ihm aufhält, ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb jeden Schaden am Eigentum des Beherbergungsbetriebs unverzüglich anzuzeigen.
  22. Der Beherberger erbringt seine Leistungen gegenüber den Gästen in dem Umfang und zu den Bedingungen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Gesetz Nr. 89/2012 Slg. und im Bürgerlichen Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, sowie im Vertrag festgelegt sind.
  23. Der Beherberger haftet für Schäden am Eigentum des Gastes gemäß § 2946 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. Die Gäste sind verpflichtet, alle Wertsachen im Hotelsafe an der Rezeption oder im Zimmersafe aufzubewahren, die für die Aufbewahrung von Wertgegenständen reserviert sind. Bei den Wertsachen handelt es sich hauptsächlich um Schmuck, Geld, Wertpapiere, Uhren, Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte, Computer, audiovisuelle und andere Technik
  24. Bei der Ankunft ist der Gast verpflichtet (sofern er nicht bereits eine Zahlung geleistet hat), eine Kreditkarte als Zahlungsgarantie vorzulegen oder eine Zahlung für die Unterkunft zu leisten. Zusätzlich zur Unterkunft ist der Gast verpflichtet, die Ausgaben für zusätzliche Dienstleistungen oder Produkte, die nicht im Unterkunftspreis enthalten sind, durch eine Kreditkarte oder eine Barkaution zu garantieren.
  25. Die Gäste sind verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan für den Fall eines Brandes vertraut zu machen. Dieser Plan befindet sich in jedem Hotelzimmer und ist auch an der Rezeption erhältlich.
  26. Das gesamte Hotel ist rauchfrei und das Rauchen ist in allen Hotelbereichen verboten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Beherberger, vom Gast eine Vertragsstrafe zu verlangen.
  27. Der Gast ist verpflichtet, die Regeln des anständigen Benehmens einzuhalten, andere Gäste durch sein Verhalten nicht zu belästigen, die Nachtruhe (von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) einzuhalten, in den Gemeinschaftsräumen des Hotels keine alkoholischen Getränke oder Rauschmittel zu konsumieren und die Einrichtung und Ausstattung des Hotels (Beherbergers) nicht zu beschädigen. Ein Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen gilt als grobe Vertragsverletzung.
  28. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen diese Hausordnung einzuhalten. Verstößt der Gast in erheblicher Weise gegen seine Pflichten, ist der Beherberger berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung wird dann durch Mitteilung oder Zustellung an den Gast wirksam. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, den Preis der bereits erbrachten Leistungen/Waren zu bezahlen und das Hotel unverzüglich zu verlassen. Verlässt der Gast das Hotel nicht, ist der Beherberger berechtigt, sich unverzüglich an die Polizei der Tschechischen Republik oder eine andere Behörde zu wenden.
  29. Der Beherberger haftet für Schäden an Fahrzeugen und deren Zubehör, die während des Abstellens auf dem Hotelparkplatz/Garage entstehen. Der Beherberger haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die in den Fahrzeugen aufbewahrt werden und nicht zum Zubehör des Fahrzeuges gehören.